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Freigabe SCHEK Version 2.2.1
Das Programm SCHEK unterstützt die Anwendung der Einstufungs- und
Kennzeichnungsvorschriften sowohl nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (altes
Recht) als auch nach den Vorgaben der auf dem GHS basierenden CLP-Verordnung
(neues Recht). Wahlweise werden die Vorschriften der 2. ATP zur CLP-Verordnung
berücksichtigt (freiwillige Anwendung).
Die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften der Aerosolrichtlinie, die
Verbote und Beschränkungen gemäß Anhang XVII REACH bzw. gemäß Anhang I der
POP-Verordnung, die SVHC-Informationen für Stoffe sowie die Vorschriften zur Verkehrsfähigkeit
von Biozid-Produkten können modular ebenfalls berücksichtigt werden.
Mit der neuen Version
wurden u. a. die
Kennzeichnungserleichterungen für Kleinmengen sowie die Berücksichtigung der
Weiterbrennbarkeit bei der Einstufung von Flüssigkeiten eingearbeitet.
Für Testzwecke wird eine
Demoversion mit Beispieldaten bereitgestellt.
weitere Informationen
Download der Demo-Version
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