SCHEK - Leistungsmerkmale
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- getrennte Verwaltung von Rohstoffen und Produkten
- Gegenüberstellung von alter und neuer Einstufung und Kennzeichnung
- Einstufung anhand von Stoff- und Produkteigenschaften (Flammpunkt,
Viskosität, pH-Wert, Toxizitätsdaten usw.)
- Einbeziehung von Informationen, die sich aus praktischen Erfahrungen, besonderen
Wechselwirkungen und Übertragungsgrundsätzen (Bridging) ergeben
- Handling von Nachweisen zur CMR-Einstufung bei komplexen Kohlen-
und Mineralölderivaten
- Berücksichtigung von stoffspezifischen Konzentrationsgrenzwerten des
Herstellers
- Ermittlung aller möglicherweise zutreffenden S-Sätze bzw. nur der zwingenden S-Sätze
- automatisierte Auswahl sinnvoller P-Sätze aus der Menge aller
P-Sätze (wahlweise auch mit dem P-Satz-Auswahlverfahren der ECHA-Leitlinien zur CLP-Verordnung)
- Sonderkennzeichnungen gemäß Anhang V Zubereitungsrichtlinie, Anhang
II CLP-Verordnung und Anhang XVII REACH-Verordnung
- Anwendung der Kennzeichnungserleichterung für Kleinmengen
- Verbote und Beschränkungen gemäß Anhang XVII REACH-Verordnung und
Anhang I POP-Verordnung
- SVHC-Ausgaben
(Informationen der REACH-Kandidatenliste und der Zulassungsliste gemäß
Anhang XIV REACH)
- optionale Anwendung von Vorschriften, deren spätester
Anwendungstermin noch nicht abgelaufen ist
- Umsetzung der gesonderten Vorschriften für Biozid-Produkte,
insbesondere Berücksichtigung der Fünften Biozid-Review-Verordnung,
der Anhänge I und IA der Biozidrichtlinie sowie der Entscheidungen zur
Nichtaufnahme von Wirkstoffen in die Anhänge I, IA und IB der
Biozidrichtlinie
- Berücksichtigung der spezifischen Bestimmungen für Aerosolprodukte
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