Im BGBl. 2011 Teil I Nr. 56 wurde das Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze
im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (CLP-Anpassungsgesetz) veröffentlicht.
Geändert werden das Chemikaliengesetz, das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz,
das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Pflanzenschutzgesetz.
Wesentliche Inhalte sind:
- Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Anwendung der
CLP-Verordnung in Deutschland
- Erweiterung der Mitteilungspflicht nach Chemikaliengesetz auf alle
gefährlichen Gemische einschließlich der Produkte des gewerblichen Bereichs
- Festlegung von Behördenzuständigkeiten
- Aufhebung überflüssig gewordener Vorschriften
Das Gesetz ist am 09.11.2011 in Kraft getreten