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CLP-Anpassungsgesetz

Im BGBl. 2011 Teil I Nr. 56 wurde das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (CLP-Anpassungsgesetz) veröffentlicht. Geändert werden das Chemikaliengesetz, das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Pflanzenschutzgesetz. Wesentliche Inhalte sind:

  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Anwendung der CLP-Verordnung in Deutschland
  • Erweiterung der Mitteilungspflicht nach Chemikaliengesetz auf alle gefährlichen Gemische einschließlich der Produkte des gewerblichen Bereichs
  • Festlegung von Behördenzuständigkeiten
  • Aufhebung überflüssig gewordener Vorschriften

Das Gesetz ist am 09.11.2011 in Kraft getreten

Gesetzestext

 

erstellt: 09.11.2011