Das Inverkehrbringen von Produkten, die dem Gefahrstoffrecht unterliegen,
gestaltet sich aus chemikalienrechtlicher Sicht zunehmend komplex. Einstufung
und Kennzeichnung stellen zentrale Pflichten dar und haben weit reichende
Konsequenzen. Darüber hinaus sind allgemeine und stoffspezifische Verbote und
Beschränkungen zu beachten.Einstufung und Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht
(Stoff- und Zubereitungsrichtlinie)
Das Seminar beschäftigt sich mit
folgenden Themen:
- nationale und europäische Rechtsnormen zum Inverkehrbringen
- Grundbegriffe und Definitionen
- Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung nach Stoff- und
Zubereitungsrichtlinie
- Sicherheitsdatenblatt (Erfordernis, Angaben zu Bestandteilen)
- Verbote und Beschränkungen, Giftinformation
- Besondere Produktgruppen (Aerosolpackungen, Biozide)
- Aktuelles (anstehende Vorschriftenänderungen)
- Informationsquellen (Internet)
Beispielfolien
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17.04.2012 |
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10.00 - 16.30 Uhr |
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13.11.2012 |
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10.00 - 16.30 Uhr |
Seminare GGA-Team (Themen, Referenten, Veranstaltungsort, Anmeldeformular):
www.gga-team.de
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